Fakt: Windenergie wird streng artenschutzrechtlich geprüft. Genehmigungen werden nur dort erteilt, wo Vögel und Fledermäuse durch die Anlagen nicht im Bestand gefährdet werden.
Fakt: Inzwischen sind technische Systeme Standard, die einen automatischen Stillstand der Anlage auslösen, wenn Vögel oder Fledermäuse in der Nähe sind. Studien des BfN an bestehenden Anlagen zeigen, dass diese Systeme das Kollisionsrisiko stark reduzieren.
Fakt: Dennoch kann es vorkommen, dass … (Quelle: NABU)
Dies Erfahrungen hat man in der Praxis tatsächlich gemacht
Internationale Praxis: In den Niederlanden wird „shut-down-on-demand“ erfolgreich eingesetzt; in Norwegen erfassen Radarsysteme Vogelflugbewegungen in Echtzeit.
Was bedeutet es, wann sind Bestände gefährdet?
Gibt es Insekten, die betroffen sind?
Mehr Infos findet man hier: BfN – Windenergie und Artenschutz
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