Für den Rückbau wird eine Bürgschaft hinterlegt und regelmäßig durch einen unabhängigen und vereidigten Gutachter überprüft und ggf. angepasst.
Zuständig für den Rückbau ist dann der neue Eigentümer.
Für den Rückbau wird eine Bürgschaft hinterlegt und regelmäßig durch einen unabhängigen und vereidigten Gutachter überprüft und ggf. angepasst.
Zuständig für den Rückbau ist dann der neue Eigentümer.