Abhängig von Wetterlage, Windrichtung, Sonnenposition und Betriebszustand kann eine Windenergie-Anlage mit ihren drehenden Flügeln einen beweglichen Schatten erzeugen. Laut gesetzlichen Vorschriften darf die Schattenwurfdauer jedoch 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden pro Jahr nicht überschreiten. Diese Grenzwerte werden mit speziellen Sensoren überwacht, und bei Überschreitungen werden die Anlagen automatisch abgeschaltet. Wir gewährleisten durch aktives Monitoring und gezielte Abschaltungen eine Null-Schattenpolitik für angrenzende Ortschaften.