Gesetzliche Lärmschutzvorgaben werden im Genehmigungsverfahren geprüft und müssen im laufenden Betrieb nachgewiesen werden. In reinen Wohngebieten liegt die zulässige Geräuschbelastung durch Windenergie-Anlagen bei 35 Dezibel. 35 Dezibel entsprechen etwa einem Flüstern in einer Bibliothek. Moderne Windenergie-Anlagen sind grundsätzlich leiser als frühere Modelle und verfügen über schalloptimierte Rotorblätter. Bereits in wenigen Hundert Metern Entfernung ist das gleichmäßige Rauschen der Rotorblätter kaum noch zu hören. Zudem werden die Geräusche der Windenergie-Anlagen durch Umgebungsgeräusche wie Bäume, Büsche, Straßenlärm und andere Alltagsgeräusche erheblich überlagert.