Das Landratsamt hat sich nun durchgerungen, zunächst für das Dach einen Mietvertrag zu schließen. Damit können wir nun direkt die Konditionen ohne Vergabeverfahren verhandeln. Bis zum Bau ist es aber noch ein langer Weg.
Ein langer Weg für alle Beteiligten

2025 hat das Bündnis Bürgerenergie e.V. den Leitfaden „PV-Anlagen auf kommunalen Dächern“ herausgebracht. Hier werden alle denkbaren Betreibermodell auch für die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Energiegenossenschaft beleuchtet.
Damit konnten wir uns mit dem Landratsamt darauf einigen, auf das förmliche Vergabeverfahren zu verzichten. Das bedeutet:
- 20 Jähriger Mietvertrag
- 3-5 jähriger Stromliefervertrag, welcher nach Abschluss des Mietvertrages gesondert verhandelt werden muss
