Wir planen, errichten und betreiben zusammen mit unseren Mitgliedern und Partnern Windenergieanlagen im Landkreis Leipzig. Dabei profitieren nicht nur unsere Mitglieder finanziell sondern auch die Kommunen im Umkreis von 2,5km um die Windenergieanlage. Diesen steht laut sächsischem Gesetzt 0,2 Cent pro erzeugter kWh zu. Bei einem 7 MW Windrad sind das ca. 30.000 € pro Jahr. Wenn die Anlage auf dem Land der Kommune errichtet wird, können
weitere 100.000 € pro Jahr und Anlage an Pacht an die Kommune hinzu. Da wir für jede Anlage eine GmbH in gründen werden, bleibt die anfallende Gewerbesteuer vor Ort und stärkt den regionalen Wirtschaftskreislauf.
Projekte
In Planung
Bürgerwindrad im Energiepark Waldpolenz bei Brandis
- 7MW Erzeugungsleistung
- Generation von Strom für mehr als 30.000 Haushalte
- Einnahmen von mehr als 130.000€ pro Jahr für Brandis
Windenergie FAQ
Steigt der Strompreis durch EEG-Anlagen?
Im Jahr 2023 erhielten neue Windenergieanlagen im Durchschnitt eine Einspeisevergütung von 0,074€ pro kWh für 20 Jahre. Der Erzeugungspreis für Strom lag in 2023 im Durchschnitt bei 0,095€ pro kWh (Quelle).
Der Unterschied zwischen der Einspeisevergütung und dem aktuellen Strompreis an der Strombörse wird durch das EEG-Konto ausgeglichen, welches vom Bund verwaltet und finanziert wird.
Wie hoch ist die Lärmbelastung?
Gesetzliche Lärmschutzvorgaben werden im Genehmigungsverfahren geprüft und müssen im laufenden Betrieb nachgewiesen werden. In reinen Wohngebieten liegt die zulässige Geräuschbelastung durch Windenergie-Anlagen bei 35 Dezibel. 35 Dezibel entsprechen etwa einem Flüstern in einer Bibliothek. Moderne Windenergie-Anlagen sind grundsätzlich leiser als frühere Modelle und verfügen über schalloptimierte Rotorblätter. Bereits in wenigen Hundert Metern Entfernung ist das gleichmäßige Rauschen der Rotorblätter kaum noch zu hören. Zudem werden die Geräusche der Windenergie-Anlagen durch Umgebungsgeräusche wie Bäume, Büsche, Straßenlärm und andere Alltagsgeräusche erheblich überlagert.
Wie wirkt sich der Schattenwurf aus?
Abhängig von Wetterlage, Windrichtung, Sonnenposition und Betriebszustand kann eine Windenergie-Anlage mit ihren drehenden Flügeln einen beweglichen Schatten erzeugen. Laut gesetzlichen Vorschriften darf die Schattenwurfdauer jedoch 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden pro Jahr nicht überschreiten. Diese Grenzwerte werden mit speziellen Sensoren überwacht, und bei Überschreitungen werden die Anlagen automatisch abgeschaltet. Wir gewährleisten durch aktives Monitoring und gezielte Abschaltungen eine Null-Schattenpolitik für angrenzende Ortschaften.
Wie wirkt sich Infraschall aus?
Infraschall ist im Alltag allgegenwärtig, z.B. durch Gewitter, Straßenverkehr und Haushaltsgeräte. Der von Windenergie-Anlagen erzeugte Infraschall liegt weit unter der menschlichen Wahrnehmungsschwelle, dank der Abstände zur Wohnbebauung. Studien, wie die der Landesämter für Gesundheit Bayern und Baden-Württemberg, zeigen keine gesundheitlichen Belastungen (Quelle). Zum Vergleich: Die Infraschallbelastung im Inneren eines Autos bei 130 km/h übersteigt die einer Windenergie-Anlage um ein Vielfaches. Das Zentrum für Ökologie und Umweltforschung der Universität Bayreuth errechnete, dass 27 Jahre in 300 Meter Entfernung zu einem Windrad der Belastung von dreieinhalb Stunden Autobahnfahrt entsprechen.
Wie viel Fläche wird für ein Windrad benötigt?
Eine moderne Windenergie-Anlage beansprucht etwa 0,6 Hektar Fläche. Nach den Bauarbeiten werden zwei Drittel davon wieder aufgeforstet oder stehen der landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung. Das Fundament hat einen Durchmesser von ca. 25 Metern und ist 2 bis 4 Meter tief.
Bereits in der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Wegenetz berücksichtigt, um den Eingriff zu minimieren. Bestehende Wege werden bei Bedarf verbreitert und geschottert. Ausgleichsmaßnahmen in Absprache mit der Naturschutzbehörde schützen Flora und Fauna.
Wer kümmert sich um den Rückbau sollte die Bürgerenergie-LKL aufgelöst werden?
Für den Rückbau wird eine Bürgschaft hinterlegt und regelmäßig durch einen unabhängigen und vereidigten Gutachter überprüft und ggf. angepasst.